muss die Polizei (Notruf 117) benachrichtigt werden. Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls einen Staatsanwalt und Amtsarzt auf.
Der Unfallhergang muss abgeklärt werden.
Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim
Die Spital-, Klinik-, bzw. Heimbehörden lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.
Die Gemeinde (Zivilstandsamt) ist zu benachrichtigen:
Der Tod wird in der Regel durch nahe Verwandte auf dem Zivil-Standesamt oder dem Bestattungsamt des Wohnortes des Verstorbenen persönlich gemeldet werden, was innert 2 Tagen gemacht werden sollte und dann wird die Bestattung und Beisetzung geregelt.
Wird der Verstorbene nicht in der Wohngemeinde beigesetzt, muss dann noch mit dem Bestattungsamt des gewünschten Beisetzungsortes Kontakt aufgenommen werden.
Mitzubringen sind:
Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital, Familienbüchlein (für Verheiratete)
Für Personen aus dem Ausland:
Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Eheschein. Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.
Kremationsbewilligung
Stellt normalerweise immer die Wohngemeinde aus.
Folgende Fragen sind mit dem Zivilstands- oder Bestattungsamt zu klären:
Pfarramt
Persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung. Wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des / der Verstorbenen mitbringen
Für die Trauerfeier
Organist, Kirchenchor, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl Reservation und Organisation des Leidmahls (wie viele Personen werden erwartet?)
Weitere Benachrichtigungen
Haben Sie noch Fragen, dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit dem Bestatter besprechen Sie folgende Punkte:
Nach der Bestattung:
(Bei einer Erdbestattung kann das Grabmal frühestens nach 9 Monate bis 12 Monate gesetzt werden, ist in den Gemeinden verschieden)