Was man tief im Herzen besitzt, kann man durch den Tod nicht verlieren!

Was tun im Todesfall

Die trauernden Angehörigen müssen sich plötzlich um Dinge kümmern, an die sie früher nur beiläufig gedacht haben.

Folgende Fragen drängen sich auf:

Überlegen Sie sich in aller Ruhe, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Aufgaben Sie uns übertragen wollen.

Bitte zögern sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser ausgewiesenes Fachpersonal, steht Ihnen 24 Stunden, auch Samstag, Sonntag und an Feiertagen, mit Rat und Tat zur Verfügung.

Tel. 041 711 53 56
Fax 041 711 53 52

kontaktzimmermann-bestattungen.ch

Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine erste Orientierungshilfe und soll Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu bewältigen.

Wenn der Tod zu Hause eintritt

Am besten den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen. Ist dieser abwesend, Notfallarzt verständigen. Telefon 111 gibt Auskunft oder Telefon 117 (Polizei). Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt sein. Vorher kann nichts unternommen werden.

Bei Tod infolge Unfall

Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim

Die Spital-, Klinik-, bzw. Heimbehörden lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.

Benachrichtigung der Behörden, Zivilstandsamt

Der Tod wird in der Regel durch nahe Verwandte auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes persönlich gemeldet und dann auf dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Bestattung geregelt.

Mitzubringen sind:

Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital, Familienbüchlein (für Verheiratete)

Für Personen aus dem Ausland:

Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Pass, Identitätskarte, Eheschein, Schriftenempfangsschein

Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

Folgende Fragen sind mit dem Zivilstands- oder Bestattungsamt zu klären:

Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
Urne oder Sarg
Art des Grabes (Familien-, Einzel-, Reihen-, oder Gemeinschaftsgrab)
Ort und Zeit der Abdankung
Ort und Zeit der Bestattung

Dringende Benachrichtigungen

Arbeitgeber
Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen
Ev. Pfarramt, Militär, Zivilschutz

Todesanzeigen, Leidzirkulare

Wir übernehmen die Inseratenaufaufgabe der Todesanzeigen in allen Zeitungen und beraten Sie bei der individuellen Gestaltung des Leidzirkulars und der Danksagungskarte.

Grosse Auswahl an Leidzirkularen und Danksagungskarten Organisatorisches:

Reservation und Organisation des Leidmahls. (Wie viele Personen werden erwartet?) Sargbouquet, Arrangements, Kränze (Aufdruck auf der Trauerschleife...)

Nach der Bestattung:

Danksagungen versenden - ca. nach 10 Tagen
Grabpflege organisieren
(Eigenpflege oder Engagement eines Friedhofgärtners, evtl. Konto für Grabpflege eröffnen - Dauer: 15 - 20 Jahre)

Grabstein, Grabzeichen, Symbol oder Erinnerungsobjekt auswählen.
Vielerorts wird spätestens auf das 1. Jahresgedächtnis der Grabzeichen gestellt.

Haben Sie noch Fragen, dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Tel. 041 711 53 56
Fax 041 711 53 52

kontaktzimmermann-bestattungen.ch